Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Alt Hofer Schmidt GbR, Uber Eck
- Allgemeines
1.1 Bei sämtlichen Aufträgen von Unternehmern
(im Folgenden: Auftraggeber) gelten die nachfolgenden Lieferungs- und Geschäftsbedingungen von, Alt
Hofer Schmidt GbR, Uber Eck, Klenzestraße 51, 80469 München („Uber Eck“).
1.2 Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser
Bestimmungen an. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine
Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB
abweichende Bedingungen enthalten, es sei denn, Uber Eck stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. - Auftragsgegenstand
Der Auftragsgegenstand und Vergütungshöhe richten sich nach den Individualvereinbarungen der
Parteien. - Kosten
3.1 Die Kosten werden von Uber Eck per Angebot genannt. Die Preise werden in Euro zuzüglich der
gesetzlichen MwSt. angegeben. Der Auftragnehmer leistet eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der
vereinbarten Gesamtvergütung. Soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, sind
sämtliche, von Uber Eck erstellte, schriftliche Vorarbeiten zu vergüten. Soweit nichts anderes vereinbart
wird, sind schriftliche Vorarbeiten, die im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt werden, auch dann zu
vergüten, wenn der Auftrag letztendlich nicht erteilt wird. In der vereinbarten Vergütung sind alle
Produktionskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung in dem gemäß Ziffer 8
(„Geistiges Eigentum“) vorgesehenen Umfang enthalten.
3.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Umfang und Inhalt der Produktion zu
verlangen. Soweit Änderungen zu einem Mehraufwand oder zeitlichen Verzögerungen führen oder
diese bereits erbrachte Vorleistungen unbrauchbar machen und dies jeweils nicht nur unerheblich ist,
unterrichtet
Uber Eck den Auftraggeber über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Falls
sich die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags einigen, ist
Uber Eck berechtigt, die Änderungswünsche zurückzuweisen. Über alle Produktionsänderungen ist vor
Beginn der Ausführung eine Zusatzvereinbarung in Textform zu treffen, in der insbesondere zusätzliche
Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
3.3 Die Kosten für die Produktion belaufen sich auf den im Auftrag genannten Betrag zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vervielfältigungen, etwaige Fremdsprachenversionen, Reisekosten und
Lizenzgebühren sind gesondert zu vergüten. - Abnahme
Nach erfolgreicher Fertigstellung des Auftrags findet eine schriftliche Abnahme des
Ergebnisses statt. - Lieferzeiten und Termine
Von Uber Eck angegebene Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, außer, sie werden von Uber Eck
ausdrücklich schriftlich als verbindlich angegeben. Hängt die Lieferung von einer Information oder der
Unterstützung seitens des Auftraggebers ab, gelten die Lieferzeiten und Termine um einen
angemessenen Zeitraum ab Erhalt der Information oder der Unterstützung als verlängert.
2 von 2 - Lieferantenvereinbarungen
Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Lieferantenrechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. - Zahlungsbedingungen
Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. - Geistiges Eigentum
8.1 Uber Eck bestätigt, sich sorgfältig bemüht zu haben, fremde geistige Eigentumsrechte, insbesondere Kennzeichnungs- und Urheberrechte, nicht zu verletzen.
8.2 Bis zur vollständigen Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden
Ansprüche, verbleiben die von Uber Eck erbrachten Leistungen im Eigentum von Uber Eck.
8.3 Danach gelten die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten
Leistungen als eingeräumt. Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Werken (z.B. Musikstücke oder Bilder), wird der Auftraggeber von Uber Eck über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Ab dem Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt Uber Eck insoweit von einer Inanspruchnahme durch Dritte frei. Von Uber Eck zur Verfügung gestellte Leistungen (z.b. Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte) sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die vereinbarte Dauer und die vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit einer Genehmigung durch Uber Eck gestattet. - Gewährleistung
Auftretende Mängel hat der Auftraggeber Uber Eck unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Was die Gewährleistung von Uber Eck angeht, richtet sich diese nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag. - Versicherung
Der Auftraggeber hat für alle an Uber Eck übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch Uber Eck erfolgt nicht. - Referenzen
Soweit bis zum Zustandekommen des Werkvertrags zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, ist Uber Eck zur Selbstdarstellung berechtigt, die, für den Auftraggeber erbrachten Leistungen, als Referenz auf seiner Webseite anzugeben. Uber Eck hat das Recht, die Produktion zu Demonstrationszwecken auf seiner Webseite zu zeigen. - Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand ist München.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Ubereck
Alt Hofer Schmidt GbR
Klenzestr. 51,
80469 MÜNCHEN
Vetreten durch
Tobias Alt, Niklaus Hofer und Sebastian Schmidt.
Kontakt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 297726716
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